05.02.12 - 02:18
Letzte Änderung:
28.10.09
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KIS-Nutzungsordnung
Nutzungsordnung |
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Diese Nutzungsordnung bezieht sich auf das KIS (Kommunikations- und Informations-System) und ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung der BBS I – Handelslehranstalt – Osterode am Harz (Schule).
Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, sowie das lehrende und nichtlehrende Personal der BBS I im Rahmen des Unterrichts. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden.
Benutzung des Netzwerkes und des Internet-Zuganges
Die Nutzung des KIS für unterrichtliche Zwecke ist kostenlos. Für die Internetnutzung für unterrichtliche Zwecke, sowie die Internet- und KIS-Nutzung außerhalb des Unterrichts, kann die Schule einen Kostenbeitrag erheben. Die gültigen Entgelte werden durch Beschluss der Gesamtkonferenz festgelegt.
Die Schule ist für den Inhalt der über ihren Internetzugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet nicht verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
- Alle KIS-Nutzer erhalten eine individuelle Nutzerkennung. Die Anmeldung im Netzwerk ist nur unter dem zugewiesenen Benutzernamen gestattet. Die Nutzungsberechtigten wählen sich ein individuelles Passwort, mit dem sie sich im Netzwerk der Schule anmelden können. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Die von der Schule erteilten Systemzugangsdaten und die persönlichen Passwörter dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität ablaufen, voll verantwortlich. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Benutzer ordnungsgemäß im Netzwerk abzumelden. Wer unter einem fremden Zugang im Netzwerk der Schule arbeitet, kann durch die Schulleitung von der KIS-Nutzung ausgeschlossen werden. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.
- Im KIS ist den Anweisungen der aufsichtführenden Personen Folge zu leisten. Aufsichtführende Personen können sowohl das Schulpersonal, als auch von der Schule beauftragte Schülerinnen oder Schüler sein.
- Die Nutzung des Internetzuganges über das KIS wird den Nutzungsberechtigten nur für schulische Zwecke gestattet. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen und Speichern von Anwendungen, Filmen, Bildern usw. ist nicht zulässig. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, dürfen nur auf dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk gespeichert werden. Bei größeren Datenmengen in den Arbeitsbereichen ist die Schule berechtigt, die Daten zu löschen.
- Jeder Nutzer hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts und des Jugendschutzrechts, zu beachten. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. Digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien dürfen nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwendet werden. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten gestattet.
- Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind untersagt. Störungen oder Schäden an den PCs, Netzwerkeinrichtungen (auch Drucker) und Möbeln sind sofort im KIS zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Daten von privaten Datenträgern in das System einzubringen ist nicht gestattet. Die installierten Drucker dürfen nur für unterrichtliche Zwecke (z. B. auch Hausaufgaben, Referate u. ä.) genutzt werden.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Multimedia-/Internet-Räumen ist nicht gestattet.
Schutz und Sicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden spätestens am Ende eines jeden Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Netzwerkadministratoren. Aus Sicherheitsgründen wird der Raum 122 durch Kameras überwacht. Die Bilddaten werden aufgezeichnet, jedoch spätestens am Ende eines jeden Schuljahres gelöscht. Die Anerkennung dieser Nutzungsordnung ist eine zwingende Voraussetzung für die Nutzung dieses Raumes.
Zuwiderhandlungen
- Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der KIS-Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Schlussvorschriften
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung durch Veröffentlichung in der Schule (Aushang und Intranet) in Kraft. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift die Anerkennung dieser Ordnung. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung der KIS-Nutzer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
Osterode am Harz im Juni 2006
