19.05.12 - 09:00
Letzte Änderung:
04.04.12
Berufliches Gymnasium - Wirtschaft -
Abitur am Beruflichen Gymnasium!
Das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft - an den Berufsbildenden Schulen I - Europa-Schule in Osterode am Harz ist ein Gymnasium, das ausschließlich die gymnasiale Oberstufe von Klasse 11 bis 13 führt. Die Besonderheit des Beruflichen Gymnasiums - Wirtschaft - ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.
Typisch für das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft - sind berufsorientierte Unterrichtsfächer wie
- Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling
- Volkswirtschaft
- Informationsverarbeitung und
- Praxis,
die in allgemein bildenden Gymnasien nicht angeboten werden.
Die wirtschaftswissenschaftliche Profilbildung wird dadurch dokumentiert, dass Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling im Abitur ein zwingendes Prüfungsfach mit erhöhten Anforderungen ist.
Informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine fundierte Ausbildung in Informationsverarbeitung.
Rechtliche Vorschriften
Die für das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft- geltenden rechtlichen Vorschriften sind in folgenden Verordnungen verankert:
- Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO),
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO),
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK),
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK).
Ziel
Das Ziel des Unterrichts am Beruflichen Gymnasium - Wirtschaft - ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums (Klasse 11) kann aufgenommen werden, wer den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Besonderheiten für Schülerinnen und Schüler des allgemein bildenden Gymnasiums:
Sie können ab Schuljahr 2009/2010 mit Abschluss der 9. oder 10. Klasse in die Einführungsphase und damit die 11. Klasse des Beruflichen Gymnasiums wechseln. In beiden Fällen schließt sich eine 3-jährige Ausbildung am Beruflichen Gymnasium an, in der ein Schuljahr wiederholt werden kann.
Über den Wechsel von der 11. Klasse in die Qualifikationsphase wird für diejenigen, die das Gymnasium nach der 9. Klasse verlassen haben, der fehlende Erweiterte Sek.I erworben.
Gliederung, Dauer und Besonderheiten
Das Beruflichen Gymnasium - Wirtschaft - umfasst den 11. bis 13. Schuljahrgang. Die Abiturprüfung wird im 2. Halbjahr des 13. Schuljahrganges abgelegt.
Der Unterricht wird weitgehend im Klassenverband erteilt. Der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt durch Versetzung.
Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums dauert in der Regel 3 Jahre und höchstens 4 Jahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Höchstzeit um ein Jahr überschritten werden. In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zulassen.
Die Leistungen der Schüler/Schülerinnen in den einzelnen Fächern der Einführungsphase werden am Ende eines jeden Halbjahres mit den Noten 1 - 6 bewertet. In der Qualifikationsphase werden die Halbjahresnoten in Punkte umgesetzt.
Mit der Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium müssen die Schülerinnen und Schüler bereits eine Wahl über die zweite Fremdsprache und die Naturwissenschaft treffen, die sie in der Einführungs- und Qualifikationsphase belegen wollen.
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |||
Einführungsphase | Qualifikationsphase | |||
Jahrgang 11 | Jahrgang 12 | Jahrgang 13 | ||
Deutsch | Kernfächer | 3 | 4 | 4 |
Englisch | 3 | 4 | 4 | |
Mathematik | 3 | 4 | 4 | |
2. Fremdsprache | 4 | 4 | 4 | |
Geschichte | Ergänzungsfächer | 2je ein Halbjahr | - | 2 |
Politik |
|
| - | - |
Religion oder Werte und Normen | 2 | 2 | - | |
Physik oder Chemie oder Biologie | 2 | 2 (4)* | 2 (4)* | |
Sport | 2 | 2 | 2 | |
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling | Profilfächer | 4 | 4 | 4 |
Volkswirtschaft (auch bilingual) | 3 | 3 | 3 | |
Informationsverarbeitung | 3 | 3 | 3 | |
Summe Fachtheorie | 31 | 32 (34)* | 32 (34)* | |
Praxis (Pflichtunterricht) | 2 | 2 | 2 | |
Wahlangebote | nach Entscheidung der Schule | |||
Fremdsprachen am Beruflichen Gymnasium - Wirtschaft -
In der Einführungsphase ist die Schülerin oder der Schüler verpflichtet am Unterricht in der ersten Fremdsprache (i. d. R. Englisch) und, wenn sie oder er bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I nicht mindestens in vier aufsteigenden Schuljahren ein und dieselbe zweite Fremdsprache (i. d. R. Französisch oder Latein) erlernt hat, auch am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen (i. d. R. Französisch oder Spanisch). Alle Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren ein und dieselbe zweite Fremdsprache erlernt haben, erfüllen damit ihre Belegungsverpflichtung in der zweiten Fremdsprache und müssen nur die erste Fremdsprache (Englisch) von Klasse 11 bis zum Abitur belegen.
Sie können jedoch freiwillig weiterhin eine 2. oder 3. Fremdsprache belegen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen in den Jahrgängen 11 bis 13 eine zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) belegen und zum Teil in die Gesamtqualifikation der Abiturprüfung einbringen.
Versetzung in die Qualifikationsphase
Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende der Einführungsphase über die Versetzung in die Qualifikationsphase.
Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Die Schuljahrgänge 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Die Leistungen aus den Schulhalbjahresergebnissen der Qualifikationsphase und aus der Abiturprüfung gehen in die Gesamtpunktzahl (Gesamtqualifikation) des Abiturzeugnisses ein.
Der Unterricht inden Jahrgängen 12 und 13 ist themenbestimmt und verschiedenen Fächern zugeordnet.
Das Punktesystem in der Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13)
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | |||||||||||
| + | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 | |
Prüfungsfachkombinationen
Im Abitur gibt es fünf Prüfungsfächer. Die ersten vier Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft, nur das fünfte Prüfungsfach ist mündliches Prüfungsfach.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung
Zur schriftlichen Abiturprüfung wird zugelassen, wer die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen sowie die in § 15 AVO-GOFAK festgelegten Mindestbedingungen erfüllt hat.
Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.
Übersicht über die Prüfungsfachkombinationen:
Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | ||
1.Prüfungsfach | 2. oder 3. PF | 4. oder 5. Prüfungsfach | |
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Volkswirtschaft* und Informationsverarbeitung, Mathematik oder eine Naturwissenschaft | |
Informationsverarbeitung und Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache | |||
Deutsch und Mathematik | Volkswirtschaft* und Informationsverarbeitung, eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache | ||
Informationsverarbeitung und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft | |||
Fortgeführte Fremdsprache und Mathematik | Volkswirtschaft* und Informationsverarbeitung, eine Naturwissenschaft oder Deutsch oder eine weitere Fremdsprache | ||
Informationsverarbeitung und Deutsch oder eine Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache | |||
*Das Fach ist auch bilingual beleg- und prüfbar.
Ablauf der Abiturprüfung
Zu einem vom Kultusministerium festgelegten Termin am Ende des 4. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase wird die schriftliche Abiturprüfung in Form einer Zentralprüfung landesweit und landeseinheitlich abgelegt. Die Einheitlichkeit umfasst sowohl die Themenstellung als auch die Prüfungstermine. Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach und ggf. in anderen Prüfungsfächern findet zu einem von der Schulbehörde festgelegten Termin statt.
Kosten
Das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft - an den Berufsbildenden Schulen I ist eine öffentliche Schule. Der Besuch ist schulgeldfrei. Es entstehen jedoch Kosten für Lehr- und Lernmittel.
Anmeldung
Anmeldungen sind bis spätestens 28. Februar vorzunehmen. Ein Informationsabend findet jeweils im Februar und ein weiterer kurz vor den Sommerferien statt. Die Termine werden rechtzeitig vorher in der Presse und auf der Webseite der Schule bekannt gegeben.
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Fragen?
Sprechen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail!
Ansprechpartner
OStR
Wieland Grothe
E-Mail: wieland.grothe@bbs1osterode.de
OStR
Mathias Rückert
E-Mail: mathias.rueckert@bbs1osterode.de
Koordinatorin


