05.02.12 - 02:27
Letzte Änderung:
20.10.09
Schulordnung
Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind zum regelmäßigen Schulbesuch, zur Teilnahme an Leistungsüberprüfungen, schulischen Veranstaltungen und zur Einhaltung nachfolgender Regelungen verpflichtet:
1. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich regelmäßig über die Aushänge in den Schaukästen in der Pausenhalle.
2. Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke sowie anderer suchtgefährdender Stoffe sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
3. Das Benutzen von Handys und sonstigen privaten Multimedia-Geräten ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
4. Im Unterricht werden Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht getragen; außer aus religiösen Gründen.“
5. Der Verzehr von Speisen und Getränken (Ausnahme: Wasser) ist während des Unterrichts nicht gestattet.
6. Schulausstattungen und Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigung und Beschmutzung des Schuleigentums haftet der Verursacher oder sein gesetzlicher Vertreter.
7. Schulgebäude und -gelände sind sauber zu halten. Für Abfälle bzw. Wertstoffe sind die dafür aufgestellten Behälter (Mülltrennung!) zu benutzen.
8. Für den Aufenthalt vor der ersten Unterrichtsstunde und in den Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern Schulgelände sowie Pausenhalle zur Verfügung. Um den ungehinderten Zugang zur Schule und zu den Räumen zu gewährleisten, sind der Haupteingang und die Treppen freizuhalten.
9. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und zur Wahrung des Ansehens der Schule in der Öffentlichkeit sind alle Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise verpflichtet, die Gehwege rund um das Schulgelände freizuhalten. Als alleiniger Bereich für Raucher und Raucherinnen wird die markierte Zone außerhalb des Schulgeländes vor der Stadtmauer genutzt.
10. Um eine optimale Reinigung der Schulräume zu ermöglichen, hängen die Schülerinnen und Schüler am Ende des Unterrichts die Stühle an die Tische und nehmen eine Grundreinigung des Klassenraumes sowie der Tafel vor.
11. Aushänge und Bekanntmachungen am Schwarzen Brett sowie das Verteilen von Flugblättern und Sammlungen jeder Art erfordern die Genehmigung des Schulleiters.