19.05.12 - 10:04
Letzte Änderung:
04.04.12
Informationen zum Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter

Grundlegendes zum Beruf
Verwaltungsfachangestellte werden in den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie in der Handwerksorganisation und in den Industrie- und Handelskammern, aber auch in den Kirchenverwaltungen der Evangelischen Kirche beschäftigt und ausgebildet.
Sie bearbeiten in der Leistungsverwaltung u. a. Anträge auf Sozialhilfe, Wohngeld, nehmen ordnungsbehördliche Aufgaben wahr und sind an Genehmigungsverfahren (z. B. Baugenehmigungen) in vielfältiger Hinsicht beteiligt.
Bei der Abwicklung der verschiedenen Verfahren werden moderne Textverarbeitungsprogramme und andere EDV-Systeme heute überall einbezogen.
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
- unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich
Ausbildungsort
- Verwaltung
- Berufsschule (Blockunterricht)
Inhalt der schulischen Ausbildung
Allgemeinbildende Fächer | ||
Deutsch | ||
Englisch | ||
Sport | ||
Religion | ||
Politik | ||
Berufsspezifische Lernfelder *) | ||
Grundstufe | ||
Lernfeld 1: | Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen | |
Lernfeld 3: | Personalvorgänge in der öffentlichen Verwaltung zielorientiert mitgestalten (1)* | |
Lernfeld 4: | Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten und finanzwirtschaftlich steuern (1)* | |
Lernfeld 5: | Verwaltungsverfahren in der Eingriffs- und Leistungsverwaltung gestalten (1)* | |
Lernfeld 6: | Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen, dokumentieren und auswerten (1)* | |
Fachstufe 1 | ||
Lernfeld 2: | Beschaffungsvorgänge in der öffentlichen Verwaltung rechnergestützt vorbereiten und durchführen (1)* | |
Lernfeld 3: | Personalvorgänge in der öffentlichen Verwaltung zielorientiert mitgestalten (2)* | |
Lernfeld 4: | Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten und finanzwirtschaftlich steuern (2)* | |
Lernfeld 5: | Verwaltungsverfahren in der Eingriffs- und Leistungsverwaltung gestalten (2)* | |
Lernfeld 6: | Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen, dokumentieren und auswerten (2)* | |
Fachstufe 2 | ||
Lernfeld 2: | Beschaffungsvorgänge in der öffentlichen Verwaltung rechnergestützt vorbereiten und durchführen (2)* | |
Lernfeld 3: | Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten (3)* | |
Lernfeld 4: | Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten und finanzwirtschaftlich steuern (3)* | |
Lernfeld 5: | Verwaltungsverfahren in der Eingriffs- und Leistungsverwaltung gestalten (3)* | |
Lernfeld 7: | Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen | |
* Die Lernfelder 2 bis 6 werden übergreifend in zwei bzw. drei Ausbildungsjahren unterrichtet.
Prüfungen
Zwischenprüfung
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie wird schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchgeführt:
- Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- Haushaltswesen und Beschaffung,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsteilen in den Bereichen
- Verwaltungsbetriebswirtschaft,
- Personalwesen,
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
die zeitlich jeweils in 90 bis höchstens 135 Minuten zu bearbeiten sind.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling eine praktische Fallaufgabe bearbeiten und dabei einen Sachverhalt seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe (25 Minuten) soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten dauern.
Für die praktische Prüfung sind folgende Prüfungsgebiete festgelegt:
- Personalwesen,
- Kommunalrecht,
- Haushaltswesen,
- handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts einschl. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,
- fallbezogene praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle (z. B. Gebührenberechnung, Rechnungswesen, auch privatrechtlich Aufgabenstellungen.
Abschlüsse

- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- AbschAbschlussprüfung vor dem Niedersächsischen Studieninstitut
Zusätzliche Abschlüsse
- Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 im Berufsschulzeugnis und mind. Note 3 in Deutsch, Englisch sowie im berufsspezifischen Unterricht. - Fachhochschulreife
Voraussetzung: bereits erworbener schulischer Teil der Fachhochschulreife vor Beginn der Ausbildung.
Zusatzangebote und Weiterqualifizierungsmassnahmen
- KMK-Zertifizierung Englisch
Anerkannte externe Prüfung für berufsbezogenes Englisch.
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Sprechen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail!
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